Juristen

Lothar Kreyssig (1898–1986) war Vormundschaftsrichter am Amtsgericht Brandenburg. Als gesetzlichem Vertreter von Patienten fielen ihm die vielen Verlegungen und Todesfälle ab 1940 auf. Er protestierte beim Reichsjustizminister, stellte Strafanzeige gegen Phillipp Bouhler und verbot Deportationen von Patienten unter seiner Pflegschaft – alles ohne Erfolg. Kreyssig wurde 1942 zwangsweise in den Ruhestand versetzt.

Den Linzer Oberstaatsanwalt Ferdinand Eypeltauer (1893–1979) erreichte 1940 die Anzeige einer Familie, deren Sohn in der Tötungsanstalt Hartheim ermordet worden war. Eypeltauer leitete Ermittlungen ein und wollte u.a. Georg Renno vernehmen lassen. 1941 musste er das Verfahren auf Anordnung einstellen. In den folgenden Kriegsjahren war Eypeltauer allerdings auch für Todesurteile gegen Zwangsarbeiter verantwortlich.

Recht ist, was dem Volke nützt. Im Namen dieser furchtbaren, von allen Hütern des Rechtes in Deutschland noch immer unwidersprochenen Lehre sind ganze Gebiete des Gemeinschaftslebens vom Rechte ausgenommen, vollkommen z. B. die Konzentrationslager, vollkommen nun auch die Heil- und Pflegeanstalten. Was beides in der Wirkung aufeinander bedeutet, wird man abwarten müssen. Denn der Gedanke drängt sich auf, ob es denn gerecht sei, die in ihrem Irrsinn unschuldigen Volksschädlinge zu Tode zu bringen, die hartnäckig-boshaften aber mit großen Kosten zu verwahren und zu füttern.

Lothar Kreyssig an Reichsjustizminister Franz Gürtner, 8.7.1940, zit. nach Ernst Klee (Hg.): Dokumente zur »Euthanasie«, Frankfurt/M. 1985, S. 203f.
Bild: Lothar Kreyssig, um 1942
Lothar Kreyssig, um 1942
© Archiv des Lothar-Kreyssig-Ökumenezentrums der EKM